1. Erforderliche Berechtigungen.
Jahres- oder Gastfischerkarte OÖ (Bestätigung im Scheckkartenformat) und zusätzlich OÖ Fischerkarte bzw. Fischerkarte eines anderen österreichischen Bundeslandes oder amtliche Fischerkarte einer anderen Nation.
2. Gültigkeit der Angelkarten.
Die Ganztageskarte gilt von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr. Die Halbtageskarte gilt von 16:00 Uhr bis 22:00 Uhr. Mit dem „Upgrade“ Nachtfischen kann die Dauer der Gültigkeit der jeweiligen Angelkarten von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr verlängert werden. Die Nachtkarte gilt von 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr. Die Angelkarten sind vor Beginn des Angelns online auf der Seite www.hejfish.com oder persönlich beim Bewirtschafter Josef Wild zu erwerben.
3. Saison und Angelzeit.
Ganzjährig bzw. täglich von 06:00 bis 22:00 Uhr, ausgenommen „Upgrade“ Nachtfischen bzw. Nachtkarte.
4. Schonzeiten und Mindestmaße.
Die in OÖ festgelegten bzw. gesetzlichen Schonzeiten sowie Brittelmaße sind einzuhalten. Sonderbestimmung für das Brittelmaß von Karpfen: 40cm bis 65cm. Karpfen über 65cm sind schonend zurückzusetzen. Untermassige oder während der Schonzeit gefangene Fische sind unter allen Umständen in das Wasser zurückzusetzen, auch wenn durch erlittene Verletzungen Gefahr besteht, dass sie nicht am Leben bleiben. Bei geschlucktem Köder ist das Vorfach abzuschneiden.
5. Angeltechniken.
Es dürfen höchstens 2 Angelruten mit je einem Einzelhaken je Angler verwendet werden. Beim Spinnangeln dürfen Drillinge verwendet werden. Erlaubt sind sämtliche gängige Angelmethoden. (Posenangeln, Grundangeln, Feederangeln, Spinnangeln, usw.) Das Angeln mit lebendem Köderfisch ist verboten. Fische sind ausschließlich mit einem geeigneten Kescher zu landen. Das Zurücksetzen der Fische hat unter höchster Schonung der Lebewesen zu erfolgen. Zusätzliches Anfüttern ist verboten. Beim Karpfenangeln ist generell eine Abhakmatte zu verwenden.
6. Fangerlaubnis.
Die maximale Fischentnahme ist 6 Fische pro Gültigkeitsdauer der Angelkarte. Davon höchstens entweder 1 Karpfen oder 1 Schleie oder 1 Zander und 5 Köderfische (Giebel, Karausche, Rotfeder, Rotauge usw.) Sämtliche Fänge bzw. Fischentnahmen sind sofort online auf der Seite www.hejfish.com zu melden oder mittels Kugelschreiber auf der Angelkarte zu vermerken.
7. Ordnung und Sauberkeit.
Die Angelgeräte sind beim Verlassen der Teichanlage aus dem Wasser zu nehmen. Die Angelplätze bzw. die Teichanlage generell ist so zu verlassen, dass keine Gegenstände, Abfälle oder sonstige Verunreinigungen zurückbleiben. Das Abspielen von Musik und über die Maße hinausgehender Alkoholkonsum sind zum Schutze der Natur, des Gewässers und der Interessen anderer Angler verboten. Schwimmen bzw. Baden im Teich ist verboten. Grillen, Kochen bzw. das Entzünden eines offenen Feuers ist verboten. Den Anweisungen des Bewirtschafters Josef Wild ist stets Folge zu leisten.
8. Schlussbestimmungen.
Ein Zuwiderhandeln gegen diese Bestimmungen hat eine sofortige Entwertung der jeweiligen Angelkarte sowie einen Verweis von der Teichanlage zur Folge, ohne dass dafür eine wie immer geartete Vergütung geleistet wird. Das Ausüben der Fischerei ohne gültige Tages- bzw. Jahreslizenz sowie Verwaltungsübertretungen werden ausnahmslos zur Anzeige gebracht. Mit dem Kauf einer Angelkarte erklärt sich der Erwerber mit den o.a. Bestimmungen als einverstanden.